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Massnahmen zur
Kostensenkung im Gesundheitswesen
Eine ursächliche Heilbehandlung hat Priorität vor einer symptomatischen
Linderungsbehandlung
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) regelt die Voraussetzungen zur
Kostenübernahme einer Behandlung nach Art. 32
Voraussetzungen
1 Die Leistungen nach Artikel 25-31 müssen wirksam, zweckmässig und
wirtschaftlich sein. Die Wirksamkeit muss nach wissenschaftlichen Methoden
nachgewiesen sein.
2 Die Wirksamkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit der
Leistungen werden periodisch überprüft.
Nur eine ursächliche Heilbehandlung erfüllt diese Voraussetzungen optimal.
Wir gehen als Beispiel einfachheitshalber nur auf die wissenschaftlich
erwiesenen, ernährungsbedingten Zivilisationskrankheiten ein. Sie
verursachen den grössten Teil der Krankheitskosten. Bei einer ursächlichen
Heilbehandlung schlummert ein enormes Sparpotenzial.
• Eine ursächliche Heilbehandlung bringt Besserung/Heilung, das heisst
echten Erfolg für die Patientin / den Patienten (Wirksamkeit).
• Bei ernährungsbedingten Krankheiten braucht es, ausser Abklärungs-
und Aufklärungsgesprächen mit der Patientin/dem Patienten kaum kostspielige
Labor- und Apparatemedizin. Die Begleitung des Patienten/der Patientin bei
der Ernährungsumstellung kann von GesundheitsberaterInnen /
ErnährungsberaterInnen übernommen werden. Der Patient wird in die Behandlung
miteinbezogen, übernimmt dadurch Eigenverantwortung und erwirbt
Patientenkompetenz. Eine ursächliche Heilbehandlung ist die effizienteste
Behandlung (Zweckmässigkeit).
• Eine ursächliche Heilbehandlung verursacht weniger Kosten als eine Symptombehandlung, die
vorübergehend Beschwerden lindert, die Ursachen der Erkrankung nicht miteinbezieht (Wirtschaftlichkeit). Dadurch werden allenfalls Symptome
verschoben und die Krankheit wird chronisiert .
Die Ursachen der ernährungsbedingten Zivilisationskrankheiten sind
wissenschaftlich erforscht (Bircher-Benner, Kollath, Cleave / Campell, Dam,
Evers, Sandler usw.).
Dr. med.
M.O. Bruker hat neben weiteren Ganzheitsärzten die Wirksamkeit ursächlicher
Heilbehandlungen bei ernährungsbedingten Zivilisationskrankheiten in seiner
langjährigen Praxistätigkeit belegt.
Die gesetzlichen Bestimmungen für ursächliche Heilbehandlungen sind im KVG
bereits festgehalten und müssen in die Praxis umgesetzt werden.
Die Gesetzgebung hält weiter fest, dass die Effizienz der Leistungen der
Leistungserbringer periodisch zu überprüfen ist. Es steht nichts im Weg,
respektiv es ist gesetzlich verordnet, die Abklärungs- und Behandlungsweisen
den wissenschaftlichen Erkenntnissen anzugleichen und kostspielige,
uneffiziente Symptombehandlungen durch zweckmässige, preiswerte ursächliche
Heilbehandlungen zu ersetzen.
Eine ursächliche Heilbehandlung bedingt, dass die Leistungserbringer (KVG 4.
Kapitel Leistungserbringer, 1. Abschnitt: Zulassung, Art. 35-40)
entsprechende Kenntnisse in Krankheitsursachen haben.
Das Wissen über ursächliche Heilbehandlung, insbesondere über
ernährungsbedingte Zivilisationskrankheiten, deren Ursachen und
Behandlung, kann in wirtschaftlich unabhängigen Aus- und Weiterbildungen
verankert werden.
Literatur und wirtschaftsunabhängige, gesundheitsorientierte Weiterbildungen
für Laien und medizinische Fachpersonen bietet die Gesellschaft für
Gesundheitsberatung (GGB) e.V. in Lahnstein, Deutschland
(www.ggb-lahnstein.de) an.
Links zu:
Ernährungsbedingte Krankheiten
Wissenschaft
Krankheitsursachen
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